AKTUELLE SPERRUNGEN
Folgende Felsen besitzen den Status des Kletterverbotes (Zone 1):
- Torstein im Lauchagrund
- Backofenloch im Lauchagrund
- Habichtskopf im Lauchagrund
(im Zeitraum 1.01. bis 31.07.; außerhalb dieses Zeitraumes Zone 2) - Falkenstein im Ungeheuren Grund bei Friedrichroda/ Tabarz
- Hainfelsen
- Böhlerstein bei Luisenthal Kletterverbot
- Geiermassiv beim Bahnhof Gehlberg
- Bächerstein am Bahnhof Oberhof
- Räuberstein, Mittelberg / Silbergrund bei Oberhof
- Nadelöhr, Schmalwassergrund bei Tambach-Dietharz
- Bohlenstein, Saalfeld-Obernitz oberhalb der B 85,
(im Zeitraum 15.04. bis 15.07.; außerhalb dieses Zeitraumes Zone 2) - Chinesisches Teehäuschen, Blumenkorb, Morgentor, Morgentorplateau, Nähstein, Teufelsbrücke im Schlosspark Altenstein, Bad Liebenstein
- Kuhstein
(im Zeitraum 1.01. bis 31.07.; außerhalb dieses Zeitraumes Zone 2) - Hangstein
(im Zeitraum 1.03. bis 15.06.)
Status Zone 2 ist in folgenden Gebieten wirksam:
- Treppenstein
- Kilianstein
Weitere Information zu den dauerhaften Felssperrungen findet
Ihr unter dem folgendem Link: --> mehr
Zonenregelung
Die zunehmende Popularität des Klettersports hat auch zu einer gewissen Reglementierung geführt. Selbstverständlich verhält man sich in der freien Natur so, dass Tiere und Pflanzen möglichst wenig beeinträchtigt werden. Kletterer speziell sollten sich an die Zonenregelung halten, die durch IG Klettern und DAV in Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden erarbeitet wurde:
- Zone 1: Ruhezone - Es dürfen keine Neutouren eröffnet noch alte Wege geklettert oder saniert werden, absolutes Kletterverbot.
- Zone 2: Status Que - Klettern nur auf den vorhandenen Routen bis zum Umlenkhaken, keine Neutouren (Neutouren evtl. nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde möglich)
- Zone 3: Freie Zone - Klettern auf den vorhandenen Routen, außerhalb von Vegetationszonen sind Neutouren mit Umlenkhaken möglich
